Vorteile einer Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglieder der VR Energiegenossenschaft Südpfalz und profitieren Sie von diesen Vorteilen:

Überzeugung

Als Mitglied tragen Sie zu einer regionalen, umweltfreundlichen und klimaschonenden Energieerzeugung bei. Sie finanzieren mit Ihrem Beitrag direkt regionale Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Mitbestimmung

Unsere Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform, deren Mitglieder je eine Stimme haben – unabhängig von der Höhe der Beteiligung

Beschränkte Haftung, transparente Kosten

Eine Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe der Geschäftsanteile beschränkt. Es gibt keine Nachhaftung/Nachschusspflicht, keine „weichen“ Kosten, wie z. B. bei geschlossenen Fonds. Wir verfügen über eine breite Kapitalbasis, mit einem überschaubaren wirtschaftlichen Risiko.

Dividende

Erwirtschaftete Überschüsse können an Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet werden.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Jeder interessierte Bürger kann Mitglied der Genossenschaft werden. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Ein Mitglied kann sich mit einem Geschäftsanteil beteiligen.

Die Einzahlungen der Mitglieder (Eigenkapital der Genossenschaft) und zusätzliches Fremdkapital finanzieren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Erwirtschaftete Überschüsse können an Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet werden.

Die Genossenschaft strebt eine Eigenkapitalrendite in einer Bandbreite von 2 % – 4 % an.

Die Dividendenberechtigung beginnt ab dem ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Quartals.

Beispiel: Einzahlung am 15.02.2024 – Dividendenberechtigung ab dem 01.04.2024

Die Ausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer, die von der Genossenschaft einbehalten werden.

Bei Vorlage eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann die Genossenschaft vom Abzug der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag Abstand nehmen.

Die Dividende wird nach der Generalversammlung, die über die Gewinnverwendung beschließt, ausgezahlt.

Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Mitglieder haften maximal bis zur Höhe ihres Geschäftsguthabens.

Die Kündigung muss der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden.

Beispiel:
Einreichung der Kündigung – November 2024
Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres – Dezember 2025
Auszahlung des Geschäftsguthabens – Juni 2026

Jetzt Mitglied werden!

Die Mitglieder der VR Energiegenossenschaft Südpfalz verfolgen das gemeinsame Ziel der regionalen, umweltfreundlichen und klimaschonenden Energieerzeugung. Werden Sie Teil davon!